Eine Mitgliedschaft wird erst mit dem Erwerb eines Mietvertrages abgeschlossen bzw. durch Übertragung oder Erbfall.
Die Aufnahme als Mitglied mittels Beitrittserklärung wird vom Genossenschaftsgesetz und unserer Satzung bestimmt.
Mitglieder können werden:
- Einzelpersonen, die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung
Die Mitgliedschaft entsteht erst mit der Eintragung in die Liste der Genossenschaftsmitglieder

Eine Mitgliedschaft wird erst mit dem Erwerb eines Mietvertrages abgeschlossen bzw. durch Übertragung oder Erbfall.
Die Aufnahme als Mitglied mittels Beitrittserklärung wird vom Genossenschaftsgesetz und unserer Satzung bestimmt.
Mitglieder können werden:
Einzelpersonen, die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung
Die Mitgliedschaft entsteht erst mit der Eintragung in die Liste der Genossenschaftsmitglieder