MITGLIEDSCHAFT

Die Vergabe von Wohnungen unserer Genossenschaft ist an eine Mitgliedschaft gebunden. Einen Antrag auf Mitgliedschaft und Wohnraum finden Sie unter Downloads.

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Eine Mitgliedschaft wird erst mit dem Erwerb eines Mietvertrages abgeschlossen bzw. durch Übertragung oder Erbfall.

Die Aufnahme als Mitglied mittels Beitrittserklärung wird vom Genossenschaftsgesetz und unserer Satzung bestimmt.

Mitglieder können werden:

  • Einzelpersonen, die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

  • Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung

  • Die Mitgliedschaft entsteht erst mit der Eintragung in die Liste der Genossenschaftsmitglieder

Eine Mitgliedschaft wird erst mit dem Erwerb eines Mietvertrages abgeschlossen bzw. durch Übertragung oder Erbfall.

Die Aufnahme als Mitglied mittels Beitrittserklärung wird vom Genossenschaftsgesetz und unserer Satzung bestimmt.

Mitglieder können werden:

  • Einzelpersonen, die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

  • Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung

  • Die Mitgliedschaft entsteht erst mit der Eintragung in die  Liste der Genossenschaftsmitglieder